Tückisch: Versand von Batterien und Akkus
2022-03-28
Viel wird online bestellt, seit Corona noch viel mehr als bisher. Bei Funkamateuren sind dabei auch viele Geräte mit Batterien und Akkumulatoren, ob Desktop-Computer (mit Knopfzellen zur Speichererhaltung), Notebooks oder Handfunkgeräte.
Doch diese Geräte werden nicht nur neu gekauft, sondern auch wieder verkauft oder gebraucht erworben, und auch das läuft meist über Versand, außer Käufer und Verkäufer wohnen nahe beieinander. Und hier können Batterien und Akkus Probleme verursachen.
Die dürfen nämlich offiziell nur vom Hersteller – mit entsprechender Deklaration – verschickt werden. Schon für Händler wird es schwieriger und für Privatleute, die über Online-Portale wie die Funkamateur-Kleinanzeigen handeln, noch mehr. Die Deutsche Post und DHL dürfen offiziell nach Hotlineauskunft von DHL Express nicht einmal ein im Hotel vergessenes Handy, das dieses dem Besitzer nachsenden will, transportieren: Es gilt wegen des Li-Ionen-Akkumulators als Gefahrgut.
Tatsächlich gibt es selten Probleme, solange der Transport auf dem Landweg stattfindet. Doch spätestens bei Luftpost bzw. Luftfracht ins Ausland (der Versand von Waren in Briefen ins Ausland ist seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt) ändert sich dies: Werden hier Batterien verschickt oder sind solche in den Geräten verbaut, so kommt das Paket deshalb mitunter zurück und das teure Porto ist weg!
Speicher mit über 100 Wh – ob Kondensatoren oder Batterien/Akkumulatoren – können privat gar nicht über DHL verschickt werden, nur deutlich teuer über DHL Express, was aber aus der DHL-Website nicht ersichtlich ist und zu solchen Vorfällen führt. Darunter kann es gutgehen, doch werden dieser Tage teils schon CR 2032-Knopfzellen oder Alkali-Mangan-Batterien beanstandet und retourniert. Zugegeben, letztere können im Kurzschluss- oder gar Verpolungsfall sehr lautstark detonieren. Als Gefahrgut sieht man sie normalerweise aber nicht an.
DL2MCD