WRC-23: Das UHF-TV-Band bleibt dem Rundfunk erhalten
2023-12-28
Das Fell des Fernseh-Bären wollten sich Militär, BOS (Behörden und Organisation mit Sicherheitsaufgaben) und Mobilfunkbetreiber bereits aufteilen. Doch er konnte nun doch nicht zur Strecke gebracht werden: Die noch verbliebenen terrestrischen Fernsehfrequenzen im UHF-Band IV von 470 bis 694 MHz bleiben dem Rundfunk und somit der Kultur in der ITU-Region 1 (u. a. Europa, Naher Osten, Afrika und Teile Asiens) erhalten.
Bei der am 15. Dezember zu Ende gegangenen WRC-23 [ITU] wurde entscheiden, dass der Rundfunk weiterhin Primärnutzer bleibt. Damit müssen auch Hersteller und Nutzer von Veranstaltungsfunkanlagen nicht weiter zittern, die seit vielen Jahren die Frequenzen zwischen den Rundfunkkanälen beispielsweise für drahtlose Bühnenmikrofone nutzen. Hier gab es schon genügend Probleme mit Anlagen, die das obere UHF-Fernsehband V genutzt hatten, das dem Mobilfunk umgewidmet wurde. Dieser nutzt eine Kanalaufteilung, in der es keine derartige Lücken gibt, und die teuren Geräte mussten ausgemustert werden, sofern sie sich nicht auf Band-IV-Frequenzen umbauen ließen.
Der Fortbestand des Rundfunks im terrestrische UHF-Band bedeutet auch, dass 5 G Broadcast weiter entwickelt werden kann. Die für 5 G ansonsten verwendeten weit höheren Frequenzbänder sind für Rundfunkzwecke wenig geeignet und diesem auch gar nicht zugeteilt.
Lediglich in einigen wenigen Mitgliedsländern darf der Mobilfunk nun in Absprache mit dem Rundfunk das UHF-Band IV auf sekundärer Basis nutzen. Das Ganze ist für die nächsten acht Jahre bis zur WRC-31 fixiert. Dann wird über das Spektrum neu diskutiert.
DL2MCD