Neue Amateurfunk-Verordnung tritt heute inkraft
2024-06-24
Vor einem Jahr hatte Verkehrsminister Dr. Volker Wissing die neue Amateurfunkverordnung unterzeichnet, wir berichteten. Dadurch gibt es in der BRD nunmehr zusätzlich eine neue Amateurfunk-Zeugnisklasse N, abgeleitet vom englischen Wort Novice für Neueinsteiger. Inhaber eines solchen Amateurfunkzeugnisses dürfen neben dem 2-m- und 70-cm-Band auch das 10-m-Amateurfunkband im KW-Bereich nutzen. Ausführlicher ist dies bei der Bundesnetzagentur nachzulesen.
Wir geben in der am 31. Juli erscheinenden FA-Ausgabe 8/2024 auf den Blauen Seiten Hinweise zur Vorbereitung auf die Prüfung sowie zur Beschaffung geeigneter Technik. Ferner beabsichtigen wir, in loser Folge weitere Kenntnisse zu Gerätetechnik und Antennen sowie zum praktischen Funkbetrieb unter den Bedingungen der Zeugnisklasse N zu vermitteln.
Red. FA/-rd